Marion Prediger – DIMA Dialog | Coaching – Sparring – Beratung

Mutterschutz nach Fehlgeburt: Ein wichtiger Schritt ab Juni 2025

Trauer nach einer frühen Fehlgeburt: Jede Empfindung ist berechtigt

Eine Fehlgeburt ist für jede Frau ein einschneidendes und emotionales Erlebnis – unabhängig davon, wie lange die Schwangerschaft bestand. Die Trauer, die viele Frauen empfinden, ist real und verdient Anerkennung. Bei vielen Frauen beginnt die Bindung zum Kind schon mit dem positiven Schwangerschafts-Test, mit ersten Gedanken, Plänen und Hoffnungen. Wenn dieser Weg abrupt endet, bleibt Schmerz zurück – auch wenn die Schwangerschaft erst wenige Wochen bestand. Doch nun gibt es Änderungen im Mutterschutz für eine frühe Fehlgeburt.

 

Trauer kennt keine „zu kurze“ Schwangerschaft

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Trauer erst ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche „berechtigt“ sei. Viele Frauen erleben nach einer frühen Fehlgeburt tiefe Traurigkeit, Schuldgefühle oder auch Wut. Diese Gefühle sind in der Trauer normal und verdienen Raum – unabhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche die Fehlgeburt war.

 

Leider hören Betroffene immer noch Sätzen wie „Das passiert vielen“ oder „Es war ja noch ganz früh“. Solche Aussagen können das Gefühl verstärken, mit der eigenen Trauer allein zu sein und nicht verstanden zu werden. Doch jede Frau hat das Recht, ihren Verlust zu betrauern, denn auch eine kurze Schwangerschaft kann Spuren hinterlassen.

 

Ein wichtiger Schritt: Gesetzlicher Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche

Ab Juni 2025 wird die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung dieses Leids gestärkt: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun Anspruch auf Mutterschutz. Je nach Schwangerschaftswoche stehen zwei, sechs oder acht Wochen Schutzfrist zu.

Diese Neuerung erkennt an, wie belastend eine Fehlgeburt – auch jenseits der medizinischen Aspekte – für Körper und Seele ist.

 

Raum für individuelle Trauer

Die neue Regelung schafft einen Rahmen, in dem Frauen sich Zeit nehmen dürfen – für körperliche Heilung, für Abschied und für die Verarbeitung des Erlebten. Es bleibt Ihnen überlassen, wie Sie diese Zeit gestalten: Manche Frauen suchen das Gespräch, andere ziehen sich zurück, wieder andere finden Trost in kleinen Ritualen oder im Austausch mit Gleichgesinnten.

 

Sie sind nicht allein

Wenn Sie eine Fehlgeburt erlebt haben, ist Ihre Trauer berechtigt – unabhängig von der Schwangerschaftswoche. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Suchen Sie Unterstützung, wenn Sie möchten. Die neue Gesetzgebung ist ein Schritt hin zu mehr Anerkennung und Schutz, aber der wichtigste Schritt ist liebevoll und achtsam mit sich selbst umzugehen. Als professionelle Trauerbegleiterin möchte ich betroffenen Frauen Mut und Orientierung in Ihrer Trauerbewältigung geben.

 

Trauerhilfe und professionelle Trauerbegleitung können Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie mit Ihrem Verlust umgehen und neue Kraft schöpfen können. Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen – Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen.

 

Als Trauerbegleiterin stehe ich Ihnen gerne zur Seite – mit Verständnis und Wissen, denn Ihr Schmerz verdient Respekt.

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